Die Insolvenz eines Unternehmers mitten in der Baustelle ist eines der schlimmsten Szenarien für einen Bauherrn: Die Arbeiten stoppen, das gezahlte Geld droht verloren zu sein und das Gebäude bleibt unvollendet. So schwierig die Lage ist, sie ist nicht ausweglos. Die Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte zu kennen, hilft, den Schaden zu begrenzen. So reagieren Sie, Schritt für Schritt.
Die Insolvenz bestätigen und Zahlungen einstellen
Prüfen Sie bei den ersten Anzeichen (stillstehende Baustelle, abwesende Arbeiter, unbezahlte Lieferanten) die offizielle Lage des Unternehmens. Die Veröffentlichung eines Insolvenzurteils ist öffentlich einsehbar. Ist die Insolvenz bestätigt, stellen Sie sofort jede Zahlung ein: Nach dem Urteil zu zahlen würde Ihren Verlust nur vergrößern, ohne den Baufortschritt zu sichern.
Den Insolvenzverwalter ermitteln
Wenn ein Unternehmen für insolvent erklärt wird, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der die Liquidation leitet. Er ist nun Ihr Ansprechpartner. Sein Name steht im Urteil. Kontaktieren Sie ihn rasch, um Ihre Situation zu melden: Über ihn laufen die Rückforderung der Beträge und die etwaige Freigabe der Baustelle.
Den Zustand der Baustelle dokumentieren
Stellen Sie unverzüglich eine solide Akte zusammen: datierte Fotos vom Baufortschritt, Kopie des Vertrags und der Angebote, Belege aller geleisteten Zahlungen, schriftlicher Austausch mit dem Unternehmer. Den Zustand der Arbeiten durch einen Gerichtsvollzieher oder Sachverständigen feststellen zu lassen, kann sich als wertvoll erweisen: Es belegt objektiv, was ausgeführt und was im Voraus bezahlt wurde.
Seine Forderung anmelden
Haben Sie Beträge für nicht ausgeführte Arbeiten gezahlt, sind Sie Gläubiger des insolventen Unternehmens. Sie müssen Ihre Forderung innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Insolvenzverwalter anmelden. Seien wir realistisch: Privatpersonen sind bei der Verteilung selten vorrangig, und die Rückerlangung ist oft nur teilweise. Doch diese Anmeldung ist unerlässlich, um überhaupt auf etwas hoffen zu können.
Garantien und Versicherungen geltend machen
- Prüfen Sie, ob eine Versicherung (Rechtsschutz, Fertigstellungsgarantie) den Schaden ganz oder teilweise abdecken kann.
- Für Mängel, die die Festigkeit des Gebäudes betreffen, kann die zehnjährige Versicherung des Unternehmers weiterhin nutzbar bleiben.
- Erkundigen Sie sich nach etwaigen im Vertrag vorgesehenen Bankgarantien oder Bürgschaften.
Die Baustelle wieder aufnehmen
Um die Arbeiten zu beenden, müssen Sie in der Regel ein neues Unternehmen hinzuziehen. Bevor es übernimmt, ist die dokumentierte Bestandsaufnahme entscheidend: Sie vermeidet Streitigkeiten darüber, „wer was gemacht hat“, und ermöglicht dem neuen Unternehmen, das Verbleibende genau zu beziffern. Wählen Sie diesen neuen Dienstleister umso sorgfältiger, als die Erfahrung schmerzhaft war.
Vorbeugen ist besser: vor der Unterzeichnung prüfen
Der beste Schutz bleibt die Vorsorge. Bevor Sie einen Auftrag vergeben, prüfen Sie die finanzielle Gesundheit des Unternehmens, staffeln Sie die Zahlungen nach tatsächlichem Fortschritt, statt im Voraus zu zahlen, und bevorzugen Sie Unternehmen, deren Zuverlässigkeit bewertet wurde. Genau das ist die Rolle eines Labels wie EuroCertif: vorab die finanziell soliden Unternehmen kenntlich zu machen. Denken Sie vor der Unterzeichnung daran, das Label zu prüfen Ihres Unternehmers — ein paar Sekunden, die Ihnen viel Ärger ersparen können.
EUROCERTIF